Black Friday- Status Quo der Marke

Die deutsche Wortmarke „Black Friday“ wurde in den letzten drei Jahren medial emotional diskutiert. Leider wurden dabei regelmäßig auch verschiedene Unwahrheiten verbreitet.

BildAus diesem Grund möchte die Black Friday GmbH, die das Portal blackfridaysale.de betreibt und bei der es sich um die exklusive Lizenznehmerin der Marke handelt, nun aktuelle und relevante Informationen rund um die geschützte Marke liefern.

Die Verkaufsveranstaltung „Black Friday Sale“ findet zwar erst am vierten Freitag im November statt, jedoch häufen sich bereits jetzt Medienberichte rund um diesen Tag. Viele von diesen behandeln die in Deutschland geschützte Wortmarke „Black Friday“.

Die Geschichte der Marke „Black Friday“

Die Wortmarke „Black Friday“ wurde bereits im Jahr 2013 von der Firma Klingenthal Südring GmbH aus Paderborn beim Deutschen Patent- und Markenamt (kurz: DPMA) angemeldet. Einige Teilnehmer der seitens der Black Friday GmbH betriebenen Plattform blackfridaysale.de wurden in der Folge wegen der Verletzung dieser Wortmarke abgemahnt. „Um unseren Shopping-Partnern Rechtssicherheit garantieren zu können, haben wir uns im Jahr 2016 exklusiv die dafür notwendigen Markennutzungsrechte gesichert“ informiert Geschäftsführer Konrad Kreid. Die Black Friday GmbH darf somit seit diesem Zeitpunkt gültige Sub-Lizenzen erteilen, sodass die Sub-Lizenznehmer die geschützte Wortmarke „Black Friday“ am deutschen Markt nutzen können. Kreid meint dazu: „Alle Black Friday Sale Partner erhalten seitdem eine gültige Unterlizenz. Darüber hinaus kann eine Sub-Lizenz aber auch unabhängig von der Teilnahme auf der Plattform erworben werden.“

Marke „Black Friday“ trotz Löschungsanträgen weiterhin in Kraft

Trotz Löschungsanträgen ist die Marke „Black Friday“ weiterhin in Kraft. Die Begründung der Antragsteller, der Marke fehle die für die Eintragung erforderliche Unterscheidungskraft und sei freihaltebedürftig, teilte das DPMA im Jahr der Anmeldung in 2013 nicht, zudem „Black Friday“ in Deutschland zu diesem Zeitpunkt noch gänzlich unbekannt war. Folglich hatte auch das DPMA nach Prüfung auf absolute Schutzhindernisse im Dezember 2013 keine Bedenken und trug die Wortmarke im Auftrag der Klingenthal Südring GmbH in das Register ein. Im März 2018 jedoch entschied das DPMA in Bezug auf die Löschungsanträge ohne überzeugende Begründung zu Lasten der Super Union Holdings Ltd., der aktuellen Inhaberin der Wortmarke „Black Friday“; aus diesem Grund legte diese nun Beschwerde gegen eben diese Entscheidung ein. Somit ist die Entscheidung des DPMA vom März 2018 nicht rechtskräftig – die Marke „Black Friday“ ist auch weiterhin gültig und muss daher beachtet werden. Das Beschwerdeverfahren ist zur Zeit beim Bundespatentgericht anhängig, welches über die Beschwerde zu beschließen hat; am 26. September findet dazu eine mündliche Verhandlung in München statt.

Bekanntheitsgrad von „Black Friday“: Ein steiniger Weg

2013 startete die Black Friday GmbH mit ihrem Portal www.blackfridaysale.de. „Zu Beginn war es wahrlich ein steiniger Weg“, blickt Kreid zurück. Bei den ersten Verkaufs- und Anbahnungsgesprächen mit größeren Händlern waren diese mehr als skeptisch. „Black Friday kennt niemand…, dieser Name wird sich in Deutschland nicht durchsetzen“, bekamen wir damals eigentlich von fast jedem zu hören. Wir sollten uns besser einen deutschen Namen überlegen, wurde uns damals oft mit auf den Weg gegeben, schmunzelt Kreid. Ein „Schwarzer Freitag“ wäre aus der Sicht vieler Händler zu negativ behaftet und würde, wenn maximal, mit dem Börsencrash 1929 in Verbindung gebracht. Auch auf Google suchte damals niemand nach dem Begriff „Black Friday“ im Zusammenhang mit Rabatten. Doch man machte unbeirrt weiter. Selbst zwei Jahre später, im Jahr 2015, kannten laut einer repräsentativen forsa-Erhebung, im Auftrag einer RTL Tochter, noch immer 96 Prozent der Deutschen den Begriff „Black Friday“ im Zusammenhang mit Rabattaktionen nicht“, so Kreid. Enorme Marketing Anstrengungen und Medienkooperationen haben jedoch über die Jahre ihre Wirkung gezeigt. So wurde der Bekanntheitsgrad bis heute massiv gesteigert.

Apple machte „Black Friday“ in Deutschland bekannt – ein Mythos

Kreid möchte auch gleich mit zwei Branchen Mythen aufräumen: „Apple war 2006 zwar das erste Unternehmen, das am 4. Freitag im November mit Produktrabatten auf iPhones, etc. geworben hat. Den Namen „Black Friday“ verwendete Apple dabei in Deutschland nie, sondern sprach etwa in 2012 nur von einem „eintägigen Shopping Event“ und hat die Bezeichnung „Black Friday“ sogar bis heute gänzlich vermieden. Selbst Amazon hat die Bezeichnung „Black Friday“ in Deutschland nicht vor 2015 verwendet“, informiert Kreid.

Rekordergebnis für 2019 erwartet

Seit einigen Jahren betreibt die Black Friday GmbH mehrere Verkaufsplattformen in Deutschland und Österreich, unter anderem auch für die deutsche BILD-Zeitung oder auch für die ProSiebenSat.1 Gruppe. Jährlich nehmen hunderte Händler an der bekannten Verkaufsveranstaltung im November teil und Millionen Shopper besuchen die Webseiten. „Seit unserem Start gab es jährlich hohe zweistellige Zuwachsraten bei unseren Zugriffszahlen in Österreich und Deutschland. Für 2019 rechnen wir erneut mit einem Rekordergebnis“, so Kreid weiter.

Über Blackfridaysale.de

Die Black Friday GmbH betreibt die Verkaufsplattform www.blackfridaysale.de. Mehrere hundert teilnehmende Markenshops und angesagte Labels reduzieren dabei drastisch ihre Preise. Auf dem Shoppingportal blackfridaysale.de können Kunden in übersichtlichen Kategorien passende Produkte und alle Angebote der teilnehmenden Händler finden. Im Jahr 2019 startet die Verkaufsveranstaltung bereits am 28. November um 19:00 auf www.blackfridaysale.de. Die Black Friday GmbH verfügt über die exklusiven Nutzungsrechte der in Deutschland geschützten Wortmarke „Black Friday“.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Black Friday GmbH
Herr Konrad Kreid
Wattgasse 48
1170 Wien
Österreich

fon ..: +49 89 99 74 368 10
web ..: http://www.blackfridaysale.de
email : presse@blackfridaysale.de

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