Prisma Life: Der Weg der Kostenausgleichsvereinbarung wird sich durchsetzen!

Mölicherweise nicht unter diesem Namen, aber im Kern hat die Prisma Life hier von Beginn an einen Weg beschritten der in nicht all zu ferner Zukunft auch vielen anderen Versicherungsgesellschaften gegangen werden wird. Noch wird das Unternehmen Prisma Life dafür im Internet und den Medien „verprügelt“, aber mal ehrlich-wo gibt es mehr Transparenz als bei der Kostenausgleichsvereinbarung? Hier hat der Kunde einen Nettotarif im Bereich des Versicherungsproduktes, und eine zusätzliche  Vereinbarung zum Thema „Abschlusskosten des Vertrages“. Der Kunde weiss also aus unserer Sicht ganz genau, was ihn das Produkt kostet zu dem Zeitpunkt wo er den Vertrag abschließt. Welche Kosten der Kunde im Bereich der Kostenausgleichsvereinbarung zu zahlen hat, wird dabei nicht vom Unternehmen Prisma Life vorgegeben, sondern ist eine Vereinbarung zwischen dem Vertriebspartner und dem Kunden.  

Nichts Anderes wird zukünftig die Honorarvereinbarung sein, dann wenn der Gesetzgeber den jetz angedachten Weg die Honorarberatung zu stärken, weitergeht. Um dann nicht in eine dauerhafte Klagesituation, als Vermittler, zu kommen bedarf es dann auch einer  Art „Gebührenordnung“ für den Bereich der abzuschließenden Finanzprodukte. Ansonsten stürzen sich „vermeintliche Anlegerschutzanwälte“ auf j e d e Honorarvereinbarung mit einem Kunden. Das wäre dann auch nicht im Sinne des Gesetzgebers und des Vermittlers.

Redaktion diebewertung.de, Jordanstraße 12, 04177 Leipzig

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