Infinus Schaden-bei ersten Gesellschaften tritt der Schaden nun wohl ein, so Rechtsanwalt Tintemann von der Kanzlei Dr. Schulte 030 / 715 206 70

Hiobsbotschaften müssen nicht zu einem finanziellen Desaster werden, denn in vielen Fällen der Vergangenheit ist es uns gelungen angelegte Gelder von Mandaten vollumfänglich, oder aber zum Teil zu retten. Dafür ist es erforderlich, das der geschädigte Anleger sich Zeitnah mit einem erfahrenen Anwalt aus dem Kapitalmarktrecht ins Benehmen setzt, um seine persönliche Situation zu erörtern. Wir sagen ihm dann gerne, so Rechtsanwalt Tintemann, was man in seinem Fall tun kann, möglicherweise sogar muss. Gerade der jetzt beginnende Fall „Infinus AG-Future Business AG-Prosavus AG“ wird sicherlich sehr viele juristische Fragen aufwerfen. Diese ohne einen kompetenten Anwalt zu klären, wird kaum möglich sein. Wir, so Rechtsanwalt Tintemann, bieten geschädigten Anlegern, eine kostenfreie Erstberatung an. Dann sollte der Mandant entscheiden,welchen Weg er gehen will.

http://tintemann.de/

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